Ferienjob und Ausbildungsstart

In weniger als zwei Monaten beginnen die Schulsommerferien. Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf die Auszeit. Der Urlaub ist längst geplant. Viele junge Menschen bemühen sich in diesen Wochen aber auch um einen Ferienjob, um während der schulfreien Zeit wichtiges Geld für die Freizeitgestaltung im kommenden Jahr zu verdienen. Die Suche nach dem Job für das erste selbst verdiente Geld gelingt manchem leichter und manchem schwieriger. Doch nicht nur die Suche nach dem richtigen Betrieb ist wichtig, weiß die IG Metall zu berichten.

 

„Viele junge Leute wissen nicht, welche gesetzlichen Regelungen für sie gelten. Das beginnt mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige, die besonderen Schutz genießen. In vielen heimischen Unternehmen gelten aber auch Tarifverträge, die auch für Ferienjobber einzuhalten sind“, weiß Gudrun Gerhardt, Erste Bevollmächtigte der IG Metall im Märkischen Kreis, zu berichten. Da geht es um Fragen zur wöchentlichen Arbeitszeit, täglichen Pausenzeiten, oder auch um den Umfang der Tätigkeiten. „Wer unter 18 ist, darf zum Beispiel schon gar nichts machen, was nur annähernd gefährlich sein kann“, so Gerhardt. Außerdem sei die Ferienarbeit in jedem Fall angemessen zu vergüten: „Im Bereich der Metall- und Elektroindustrie liegt das tarifliche Einstiegsgehalt auch für Ferienjobber weit über dem Mindestlohn.“ Wesentlich für die Vergütung eines Ferienarbeiters sei, welcher Tätigkeit er nachgeht.

 

Mit dem anstehenden Schuljahresende endet für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit an einer allgemeinbildenden Schule. Viele von ihnen entscheiden sich für eine Ausbildung, andere wollen ihr Abitur machen. Für beide Personengruppen wünscht sich Gerhardt mehr Vorbereitung auf das Arbeitsleben in der Schule. „Es ist egal, ob es nun angehende Auszubildende oder Ferienjobber sind: Man muss sie darüber informieren, welche Rechte sie haben.“

 

Jugendliche, die im Sommer einer Ferientätigkeit nachgehen wollen, können sich in den nächsten Wochen bei der IG Metall Märkischer Kreis über ihre Rechte informieren. Gleiches gilt für angehende Auszubildende und ihre Eltern. Für Fragen rund um die Themen Ferienarbeit, Ausbildung und Studium steht Gewerkschaftssekretär Fabian Ferber unter 02351/365816 sowie per Mail unter fabian.ferber@igmetall.de zur Verfügung.