Zweite Klausurtagung des AK Arbeits- und Gesundheitsschutz

12.11.2023 | Pünktlich um 16 Uhr eröffnete und begrüßte der Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Märkischer Kreis, Fabian Ferber, die knapp 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten und damit auch letzten Klausurtagung des Arbeitskreises Arbeits- und Gesundheitsschutz im Jahr 2023. Nach den organisatorischen Themen ging es in eine kurze Vorstellungsrunde, da diesmal 8 Kolleginnen und Kollegen zum ersten Mal teilnahmen.

Aber auch ein Kollege (Friedhelm Florek) war leider zum letzten Mal dabei, der nun im Ruhestand ist und gebührend verabschiedet wurde.

Interessant war, dass viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit unterschiedlichen Funktionen aus 12 verschiedenen Firmen anwesend waren. Sowohl Betriebsratsvorsitzende, freigestellte Betriebsräte, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertreter, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitssicherheitsausschussmitglieder waren dabei, welche gerne ihre Freizeit opfern um Neues und wichtiges aus dem Bereich Arbeitsschutz zu erfahren.

Fabian Ferber berichtete über Neuigkeiten der IGM. Auch der voraussichtliche Termin der konstituierenden Delegiertenversammlung im kommenden Jahr, der 2 März, wurde mitgeteilt.

Er ist auf Themen wie Kurzarbeit und Verhandlungen von abweichenden Tarifverträgen eingegangen. Zukunftsperspektiven der Metall- wie auch der Baubranche wurden von ihm angesprochen. Auch gesetzliche Änderungen bezüglich der Betriebsratsvergütung und die Funktion Vertrauensleute waren ebenfalls Themen von Ihm. Ergänzt wurden seine Ausführungen von anwesenden Kollegen der Firma Otto Fuchs, die über die aktuelle Lage im Betrieb berichteten.

Danach startete Wolfgang Holland die Klausur und eröffnete mit den zwei gewünschten Themenpunkten. Erstens: Psychische Belastung, welche wir schon mal kurz vor 2 Jahren im Arbeitskreis besprochen hatten und wie die Erfahrungen der einzelnen TN seitdem (oder bei den neuen insgesamt) waren. Die PPP Psychische Belastung, die danach gezeigt wurde war unter dem Motto „Da kommt einer daher und schaut ob ich bekloppt bin!“. Nein so ist das natürlich nicht. Hier wurden gesetzliche Vorgehensweisen gezeigt, aber genauso die Realität, wie es im wahren Leben aussieht. Natürlich sind auch alle Belastungen gemeint, sowohl die privaten wie die beruflichen. Die Kriterien für die Beanspruchungen und individuellen Voraussetzung zur Analyse, welche zur Gefährdung führen können, wurden detailliert erläutert. Also im Prinzip die Auswirkungen der psychischen Fehlbelastungen, auch derer am Arbeitsplatz. Eine Checkliste der Bedingungen, von denen eine Gefährdung durch psychische Belastungen ausgegangen werden kann, wurde Punkt für Punkt durchgegangen.

Leider musste sich der Kollege Fabian Ferber am zweiten Tag vorzeitig aus terminlichen Gründen von der Klausur verabschieden, aber nicht bevor er dem Geburtstagkind, Frank Weißgerber im Namen aller gratulierte und ein gemeinsames Gruppenfoto schoss.

Bevor es weiterging mit dem Thema Psychische Belastungen und deren Mitbestimmung durch den Betriebsrat, startete der Arbeitskreis mit einem Thema, das alle Kollegen beschäftigt: Arbeitszeitmodelle und deren Einbindung der Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse. Nach dem kurzen Abstecher ging es weiter mit unserem Hauptthema.

Gefährdungsbeurteilung mit den psychischen Analysen muss und soll letztendlich sein:

„Verbesserung der Gesundheit und Arbeitszufriedenheit“

Auch wurde erneut die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses im Betrieb angesprochen und die dortigen Möglichkeiten, gerade der von Betriebsräten, zur Verbesserung der Arbeitssituation der Kollegen im Betrieb. Ebenfalls immer wichtig, immer die Belegschaft mit ins Boot nehmen und anhören.

Thema Nr. 2 der Klausur: Verordnung zur arbeitsmedizinischer Vorsorge (ArbMedVV)

In Paragraph 1 ist das Ziel der Verordnung, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.

Die Darlegung der Pflichten für den Arbeitgeber regte den Arbeitskreis zu starken Diskussionen an, inwieweit einige Firmen doch diese verbessern sollten. Auch über die verschiedenen arbeitsmedizinischen Vorsorgevarianten wurde berichtet vom Kollegen Holland. Die Unterschiede von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge wurden dargelegt. Weder dürfen anlasslose Eignungsuntersuchungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen im laufenden Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Untersuchungen sind immer noch eine freiwillige und selbstbestimmte Sache und dürfen nicht erzwungen werden. Eine Untersuchung unterliegt immer noch den Kriterien nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Zum Ende der Klausur, gab der Kollege Holland noch einige geplanten Termine für 2024 bekannt:

  •    Betriebsbesichtigung bei der Firma Thiele in Iserlohn am 1. Februar 2024
  •    Die erste Klausurtagung ist am 16. und 17. Februar 2024
  •    Eine weitere Besichtigung ist angedacht für den 09. Oktober 2024.
  •    Als letzter fester Termin im Jahr 2024 folgt die zweite. Klausurtagung am 08/09.11.2024

In den Klausuren werden folgende Themenwünsche angegangen: Arbeitszeiten und Schichten / Kollaborierende Roboter / KI und Assistenzsysteme / Betriebliches Gesundheitsmanagement / Außen-Arbeitsplätze (Kälte) / Sicherheitsbeauftragte – Motivation – Ehrenamt / Außendienstler

Feedbackrunde der Teilnehmer: Eine gelungene interessante Klausur, wo man wieder einige Punkte mit ins Unternehmen nehmen wird. Auch die neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren positiv überrascht und freuen sich schon auf die nächste Klausur und sicherten zu, damit also nicht das letzte Mal teilgenommen zu haben. 

Ein Bericht von Dirk Hecker

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